Vor Anmeldung bitte Schießstandordnung
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Schießstandordnung EWCS


1) Allgemeines
Diese Standordnung ist
- im Büro und
- im Aufenthaltsraum des EWCS
ausgehängt. Weiters wird im Büro ein Exemplar im Ordner mit den Unterschriften der Schützen aufbewahrt und kann jederzeit zur Einsicht herangezogen werden. Personen, die diese Standordnung nicht anerkannt haben, können am Schießbetrieb nicht teilnehmen.

2) Sicherheit
Personen, die mit einem behördlichen Waffenverbot belegt sind, sind vom Schießbetrieb ausgeschlossen.
Personen unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen dürfen am Schießbetrieb nicht teilnehmen.
Personen, die mit der Handhabung von Waffen nicht vertraut sind, haben dies der Standaufsicht zu melden, damit für eine entsprechende Unterweisung und Unterstützung gesorgt werden kann.
Kindern und Jugendlichen ist der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder anderen betrauten Aufsichtspersonen gestattet, Eltern haften für ihre Kinder.
Hunde sind an der Leine zu führen.
Beim Schießen ist das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben. Auf den Faustfeuerwaffen- und Büchsenständen wird zusätzlich die Verwendung einer Schutzbrille empfohlen. Das Schießen ohne einer solchen erfolgt auf eigene Gefahr. Beim Wurfscheibenschießen sind Gehörschutz und Schutzbrille sowie eine geeignete Kopfbedeckung wegen möglicher Splitter zu tragen. Dies gilt entsprechend auch für Besucher und Zuschauer.
Bei Störungen der Schießanlagen ist das Schießen unverzüglich einzustellen, Sicherheit herzustellen (Entladen der Waffen, Ablegen mit offenem Verschluß bzw. Brechen der Flinten) und die Standaufsicht zu verständigen. Die Schießbahnen und Wurfmaschinenunterstände dürfen ausschließlich von unterwiesenen Mitgliedern des Vereins betreten werden. Eigenmächtige Reparaturversuche sind strengstens untersagt.
Markierte Sicherheitsabsperrungen und –zonen sind zu beachten und dürfen keinesfalls überstiegen oder umgangen werden.
Anweisungen der Standaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten, bei Verstößen kann die Standaufsicht einen Standverweis aussprechen.
Rauchen, offenes Feuer und offenes Licht sind auf den gedeckten Ständen verboten.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Person, die bei Verstößen gegen Sicherheitsbelange angetroffen wird, anzusprechen und das sofortige Einstellen des betreffenden Verhaltens zu fordern.

3) Handhabung von Waffen und Schießbetrieb
Waffen sind stets entladen, mit geöffnetem Verschluß bzw. gebrochen handzuhaben, das Laden und Entladen hat ausschließlich auf den Ständen zu erfolgen.
Anschlag- und Zielübungen sind außerhalb der Stände verboten.
An Waffen angebrachte Gewehrriemen sind abzunehmen.
Das Schießen ist nur mit behördlich genehmigten Waffen mit gültigem Beschuß und auf den für die Waffengattung vorgesehenen Ständen gestattet.
Auf den Parcours-Wurfscheibenständen ist das Schießen nur von den mittels Ring markierten Positionen aus gestattet. Es dürfen nur die am Menü der jeweiligen Position vorgegebenen Wurfscheiben beschossen werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind ausschließlich EWCS – Mitgliedern, die mit Geländesituation, Hauptschußrichtung und Sicherheitsbereichen hinreichend vertraut sind, im Zuge von Wettkampfvorbereitungen oder – trainings erlaubt.
Die Verwendung von Leuchtspur- oder Hartkernmunition ist verboten, beim Wurfscheibenschießen ist maximal Schrotkaliber 12 und Schrotstärke 2,5 mm zugelassen.
Das Hantieren mit Waffen im Aufenthaltsraum ist untersagt.

4) Haftung
Jeder Schütze haftet alleine für seinen Schuß und dessen Folgen.

5) Haftungsausschluß durch den Verein
Haftungsansprüche gegen den Verein, die sich auf Schäden jeglicher Art - insbesondere bei Unfällen sowie Diebstahl - beziehen, welche im Zuge des Aufenthaltes auf dem Vereinsgelände oder bei der Nutzung der Vereinsanlagen auftreten, sind ausgeschlossen.

6) Rechtswirksamkeit der Standordnung
Die Standordnung ist ab Kundmachung uneingeschränkt sowie unbefristet gültig.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Der Vorstand
Erster Wurftaubenclub Schrick